Die Podologie
Die Podologie ist die Heilkunde am Fuß und zählt zu den „nicht ärztlichen Heilberufen“. Die Berufsbezeichnung ist geschützt. Um Podologe*in zu werden, muss eine zweijährige vollschulische oder dreijährige Ausbildung in Teilzeit mit staatlicher Prüfung absolviert werden.
In enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt führt der/die Podologe*in an Patienten, wie z. B. Rheumatikern, Diabetikern oder Blutern, fachgerechte Behandlungen durch. Zum Aufgabengebiet eines/r Podologen*in gehören spezielle Behandungsmethoden, wie z.B. Nagelkorrektur mittels Spange oder das Maßanfertigen von Orthosen. Podologie umfasst nicht nur medizinisch fußtherapeutische Behandlungen, sondern auch präventive Maßnahmen zur Erhaltung der Fußgesundheit. Die Mehrheit der Menschen leidet an Fußproblemen. Zu den häufigsten Problemen gehören eingewachsene oder brüchige Nägel, Nagelanomalien, Druckstellen, Rhagaden, Hühneraugen, Fußfehlstellungen, übermäßige Hornhautbildung und rissige Haut.
Für alle Krankenkassen zugelassen
Unsere Praxis in Bodman ist gemäß § 124 Abs. 1 SGB V als podologische Praxis für alle Krankenkassen (KK) zugelassen. Damit können Patienten mit einer Heilmittelverordnung zur Podologischen Komplexbehandlung von uns behandelt werden. Die Kosten werden direkt mit den KK abgerechnet. Der festgelegte Eigenanteil ist bei uns in der Praxis zu entrichten. Patienten die von Zuzahlungen befreit sind, legen bitte den Nachweis der Befreiung bei der ersten Behandlung vor.
Maßnahmen der podologischen Therapie
Folgende Diagnosegruppen können von uns behandelt werden:
• (DF) Diabetisches Fußsyndrom mit Polyneuropathie
• (NF) Krankhafte Schädigung am Fuß
als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie
• (QF) Krankhafte Schädigung am Fuß
als Folge eines Querschnittsyndroms.
Konkret darf folgendes verordnet werden
Hornhautabtragung:
Das Abtragen der verdickten Hornhaut dient der Vermeidung von drohenden Hautschädigungen.
Nagelbearbeitung:
bei Abnormer Nagelbildung zur Vermeidung von Schäden am Nagelbett und Nagelwall.
Podologische Komplexbehandung:
umfasst die Hornhautabtragung sowohl auch die Nagelbearbeitung.
Was macht ein*e Podologe*in?
Der/Die Podologe*in ist in der nichtärztlichen Heilkunde am Fuß tätig und behandelt den menschlichen Fuß mit Maßnahmen der Therapie, Rehabilitation und Prävention im Bereich der medizinischen Fußpflege.
Der/Die Podologe*in behandelt Fußprobleme und kann zusätzlich mit Hilfsmitteln wie Orthonyxiespangen und Orthosen die Fußgesundheit erhalten. Dabei wählt der/die Podologe*in geeignete Verfahren aus und wendet anerkannte Hygieneregeln an.
Werden bei Patienten krankhafte Veränderungen am Fuß oder Kranktheitssymptome festgestellt, muss der/die Podologe*in als Mittler zwischen Patienten, Ärzten, Orthopädieschuhmachern und Physiotherapeuten entscheiden, ob bzw. welche Abklärung erforderlich ist.
Unsere Praxis
Paula Haase, Podologin
Hausbesuche
Da zu unserem Patientenkreis häufig Menschen angehören, für die ein Praxisbesuch mit hohem Aufwand verbunden oder nicht mehr möglich ist, bieten wir Hausbesuche im Privathaushalt und in Senioren-Einrichtungen an.
Dieser Service bietet Ihnen die Möglichkeit, unabhängig von Ihrer eigenen Mobilität, das gesamte Leistungsspektrum der Podologie in Anspruch zu nehmen.
Termine für einen Hausbesuch können Sie per Telefon mit uns absprechen.